Zusammengesetzte Verpackungen sind zulssig.
Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP 8:
Fr die UN-Nummer 2002 mssen die Verpackungen so gebaut sein, dass eine Explosion durch den Anstieg des Innendrucks nicht mglich ist. Flaschen, Groflaschen und Druckfsser drfen fr diese Stoffe nicht verwendet werden.